Update zur Corona Situation

  • Beitrag veröffentlicht:23. Juni 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

in den letzten Tagen und Wochen wurden einige Auflagen, die auch den Spielbetrieb beim TC March betreffen, gelockert. So haben wir inzwischen die Absperrungen vor dem Vereinsheim entfernt und den Kühlschrank wieder mit Getränken gefüllt, so dass einem Getränk „danach“ nichts mehr im Wege steht. Bitte dabei unbedingt die allgemeinen Hygieneregeln einhalten!

Weiter haben wir versucht von unserer Gemeinde eine definitive Aussage zu bekommen, ob wir unser Clubheim wieder vollumfänglich nutzen dürfen. Leider ist die Lage nicht eindeutig, das musste auch unser Bürgermeister Hr. Mursa zugeben, so dass wir uns entschlossen haben lediglich den Kühlschrank wieder in Betrieb zu nehmen. Der Rest des Vereinsheims ist geschlossen, außer für dringend nötige Toilettengänge. Insbesondere sind die Umkleiden und Duschen nicht zu verwenden!

Leider mussten wir, aufgrund der vom Verband verbindlich festgelegten Maßnahmen, alle Mannschaften vom Spielbetrieb zurückziehen. Die Auflagen wären für den TC March nicht erfüllbar gewesen und das Risiko einfach zu hoch. Bitte bedenkt dabei, dass im Falle eines Corona-Ausbruchs der Vorstand persönlich haften würde. Diese Verantwortung lässt sich auch nicht delegieren, so dass sich bspw. der TC Hochdorf ebenfalls zum Rückzug aller Mannschaften entschlossen hat. Die Veröffentlichung der Auflagen und die Frist zur Abmeldung der Mannschaften lagen beide am gleichen Tag, so dass extreme Eile bei der Entscheidung geboten war.

Inzwischen haben dennoch diverse Mannschaften ihren Trainingsbetrieb aufgenommen. Aus Gründen der Einfachheit darf der Mannschaftsführer der betreffenden Mannschaft die Plätze vorreservieren. Bitte verwendet hierbei in der ersten Zeile der Eintragung das Wort „Training“. Weiterhin ist jeweils ein Verantwortlicher zu bestimmen, der die Liste der Trainingsteilnehmer führt und nachvollziehbar aufbewahrt. Denkt bitte daran, dass jederzeit das Gesundheitsamt die Herausgabe der Liste einfordern kann!

Die Online-Buchung hat uns die Aufnahme des Spielbetriebs ermöglicht, da sie die Anzahl der Kontakte auf der Anlage reduziert und gleichzeitig die Dokumentation der Anwesenden unterstützt. Durch diese Liste entstehen dem Verein momentan keinerlei Kosten, allerdings erfordert die Pflege der Liste tägliche Arbeit. Bitte seht es uns nach, wenn mal nicht alles sofort gerade gerückt ist. Bei längerer Verwendung müssen wir allerdings auf ein professionelles Angebot zurückgreifen, allein um den Arbeitsaufwand im Vorstand in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Aktuell sind die Plätze 5 und 6 praktisch nicht bespielbar, so dass wir die Möglichkeit der Vorreservierung ausgesetzt haben. Sobald alle Plätze ohne Probleme bespielbar sind, werden wir die Vorreservierung wieder anbieten.

Statt 30 Minuten darf man nun 2 Stunden vorher eintragen. Die Verlängerung wurde notwendig, da die Eintragung von zuhause erfolgen soll und genügend Zeit zur Anfahrt bleiben muss. So hat sich der Vorstand zu dieser Lösung entschieden.

Wir wissen, dass die Menge an Regelungen und Änderungen eine nahezu unüberschaubare Menge angenommen hat. Dennoch hoffen meine Vorstandskollegen und ich auf das Verständnis aller Mitglieder.

Mit sportlichen Grüßen,
Euer Olli

Es geht wieder los … aber bitte langsam!

  • Beitrag veröffentlicht:9. Mai 2020

Verspätet und nicht unter normalen Umständen können wir in diesem Jahr den Spielbetrieb aufnehmen. Am 11.5.2020 wird in Baden-Württemberg das Tennisspielen unter freiem Himmel wieder erlaubt. Allerdings müssen wir dabei einige Regeln beachten, die im Kern darauf abzielen, die Anzahl der Kontakte mit Personen aus fremden Haushalten zu minimieren. Bitte haltet Euch strengstens an die im letzten Beitrag genannten Regeln, da wir ansonsten Gefahr laufen, dass die Anlage wieder geschlossen werden muss.

Alle Mitglieder wollen natürlich zeitnah wieder auf die Plätze und loslegen. Das könnte dazu führen, dass zu den Stosszeiten sehr viele Mitglieder wartend auf der Anlage sind. Um diese unnötigen Kontakte zu minimieren, verlegen wir die Platzbuchung ins InternetDie bekannten Vorreservierungen sind leider momentan nicht möglich. Bitte reserviert frühestens 2 Stunden vor Spielbeginn den Platz, indem ihr Euch mit vollem Namen in die folgende Tabelle eintragt:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1J_bhphcupjhxcN2BRAEp0p3RSTBy9BB5yK0BiOQUex4/edit#gid=0

Im Zweifelsfall gilt immer die Eintragung in dieser Tabelle. Platzbelegungspläne werden bis auf weiteres nicht ausgehängt. Auf Handys und Tablets muss man für die Eintragung die Google Tabellen App installieren. Dies wird automatisch vorgeschlagen, sobald ihr die Tabelle bearbeiten wollt. Bei Problemen dürft ihr Euch gerne an mich wenden: vorstand1@tcmarch.de.

Auch wenn die Botschaft in dieser Nachricht sehr streng und negativ klingt, so soll sie uns doch den Tennissport in dieser ungewöhnlichen Zeit ermöglichen. Wir sind uns sicher, dass die gesamte Mitgliedschaft Verständnis hat und die Bereitschaft mitbringt sich an die Regeln zu halten.

Wir wünschen Euch viel Spaß und Erfolg bei den ersten Schlägen,
Der Vorstand

Leitlinien für einen Spielbetrieb auf Tennisanlagen

  • Beitrag veröffentlicht:9. Mai 2020

„Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen“

Bund und Länder haben allgemeine Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte formuliert. Dazu gehören unter anderem:

  1. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Eine Familie ist mit einem Haushalt gleichzusetzen.
  3. Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Dies gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Ergänzend hierzu wurden Lockerungsmaßnahmen bezüglich des Tennissports wie folgt auszugsweise formuliert:

  1. Das Tennis-Spiel im Freien ist ab dem 11. Mai möglich. Dabei sind Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt möglich ist, untersagt, das klassische Doppel-Spiel ist somit ausgeschlossen.
  2. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist durchgehend einzuhalten
  3. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von max. fünf Personen im Freien erfolgen.
  4. Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  5. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  6. Sportler*innen müssen bereits umgezogen kommen. Umkleiden und Duschen sind geschlossen zu halten, mit Ausnahme der Toiletten.
  7. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen. Außerdem ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen – sofern diese nicht gewährleistet sind, muss Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  8. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmer*innen sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
  9. Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Mit einer weiteren Verordnung zum Breitensport werden ergänzende Konkretisierungen erwartet. Diese werden wir in die Leitlinien entsprechend einarbeiten, sobald sie uns vorliegen. Ausgehend davon hat der Badische Tennisverband folgende Empfehlung für seine Mitgliedsvereine entwickelt. Die nachfolgenden Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr im Rechtssinne kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz getroffen werden können. Prüfen Sie diese bitte regelmäßig und nehmen Sie ggf. Kontakt auf.

  1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten (Abstand, Ansammlungen).
  2. Das Klassische Doppel-Spiel ist untersagt.
  3. Es wird empfohlen, die Steuerung des Zutritts zur Tennisanlage zur Sportausübung über die Vergabe von Spielzeiten zu organisieren (Ausschluss von Ansammlungen bei Beginn und Ende der Sportausübung). Die Steuerung kann beispielsweise durch OnlineBuchungssysteme erfolgen. Hierdurch wird zusätzlich die Nachverfolgung einer Infektionskette ermöglicht.
  4. Tennisunterricht ist zulässig. Hervorgehoben wird: Schüler und Trainer verwenden eigenes Equipment, etwaige Unterrichtsmittel werden mit Ausnahme der Tennisbälle nach Gebrauch desinfiziert, Begegnungen aufeinanderfolgender Schüler werden ausgeschlossen. Unterricht für mehrere Personen (maximal 4) zur selben Zeit auf einem Tennisplatz ist unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes möglich. Die Teilnehmer des Trainings sind fortlaufend zu dokumentieren (siehe 2.).
  5. Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige, unter Ausschluss der Benutzung von Duschen und Gemeinschaftsumkleiden, beschränkt (z.B. Toilette).
  6. Dem anerkannten Standard entsprechende Hygienemaßnahmen werden beständig umgesetzt (z.B. ausreichend Seife und Einweghandtücher zum Hände waschen). Außerdem ist in den Toiletten ein Aushang zum gründlichen Händewaschen anzubringen. Hierfür können Sie den Vordruck des BTV nutzen.
  7. Personen, die sich auf der Tennisanlage aufhalten, werden über Verhaltensregeln und entsprechend einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig informiert (z.B. Aushang Platzordnung).
  8. Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen wird die Sportausübung vom Verein bzw. Betreiber der Tennisanlage untersagt.
  9. Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Tennisanlage, die Einhaltung der genannten Regelungen sicherzustellen. Vermitteln Sie Ihren Mitgliedern die innere Einstellung: „Kommen – Abstand wahren – Spielen – Gehen!

BTV Info: Entscheidungen zur Medenrunde 2020

  • Beitrag veröffentlicht:14. April 2020

Der Badische Tennisverband hat am gestrigen Mittwoch Entscheidungen über das weitere Vorgehen bezüglich der Sommerspielrunde 2020 getroffen. Da der weitere Verlauf der aktuellen Corona-Pandemie nur schwer vorhersehbar ist, wurden zwei Szenarien erstellt, die bei unterschiedlichen Entwicklungen greifen werden. 

Die endgültige Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form ein Spielbetrieb durchgeführt wird, hängt nicht nur davon ab, ob ein Szenario aus behördlicher Sicht überhaupt zulässig ist bzw. ob sich die damit verbundenen Auflagen in der Praxis umsetzen lassen. Eine entscheidende Rolle spielt immer die Frage, inwieweit ein Szenario auch aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist.

Szenario 1 (gültig ab 09.04.2020):

Spielbetrieb auf Verbands- und Bezirksebene ab dem 15. Juni 2020. Im Erwachsenenbereich werden die Sommerferien angeschnitten, sodass der letzte Spieltag für den 09. August vorgesehen ist. Im Jugendbereich wird hingegen ein Saisonende am 26. Juli angestrebt.

Im Jugendbereich ist es möglich, eine bereits gemeldete Mannschaft bis zum 26. April ohne Sanktionen zurückzuziehen. Eine entsprechende Mitteilung hat ausschließlich an den jeweiligen Bezirkssportwart zu erfolgen. Danach folgt eine neue Jugend-Gruppeneinteilung, um eine maximale Gruppenstärke von sechs Mannschaften zu erreichen. Entscheidungsspiele sowie die Badischen Mannschaftsmeisterschaften entfallen. Im Erwachsenenbereich bleiben die bisherigen Gruppeneinteilungen bestehen.

Die Mixed-Runde wird auf die Wettbewerbe Mixed / Mixed 40 / Mixed 55 sowie Mixed 65 beschränkt und ausschließlich in 4er-Mannschaften ausgetragen. Die Spiele finden im Anschluss an die klassische Medenrunde im August und September statt. Eine Gruppenstärke von sechs Mannschaften wird angestrebt.

Szenario 2 (ggf. gültig ab 01.06.2020):

Sollte es behördliche Auflagen geben, die den 01. Juni 2020 überdauern, wird die klassische Medenrunde der Aktiven und Altersklassen, mit Ausnahme der Badenliga, abgesagt. Die einzelnen Wettbewerbe der Badenliga werden nur durchgeführt, wenn auch die jeweiligen Regional- und Südwestligen stattfinden.

Im Gegenzug wird für die Aktiven und Altersklassen ein neuartiger Pokalwettbewerb für 2er-Teams eingeführt. Die erste Runde soll noch vor den Sommerferien stattfinden, die zweite dann Mitte August. Die Wettbewerbe werden sowohl nach Altersklassen (Aktive, AK 30, AK 40, AK 50) als auch nach Spielstärke unterteilt: den Bezirks-und den Kreispokal.

Im Jugendbereich wird ein kompakter Spielbetrieb in den Altersklassen U12, U15 und U18 angeboten, der an festen Spieltagen im Juli durchgeführt wird. Die jeweilige Gruppenstärke liegt bei vier Mannschaften. Alle Vereine müssen hierfür erneut aktiv zur Teilnahme melden.

Die Mixed-Runde wird auf die Wettbewerbe Mixed / Mixed 40 / Mixed 55 sowie Mixed 65 beschränkt und ausschließlich in 4er-Mannschaften ausgetragen. Die Spiele finden wie geplant im August und September statt. Eine Gruppenstärke von sechs Mannschaften wird angestrebt.

Szenario 3 (ggf. gültig ab 25.06.2020):

Sollten den vorangegangenen Szenarien am 25. Juni 2020 behördliche Auflagen entgegenstehen, wird der gesamte Mannschaftsspielbetrieb ausnahmslos abgesagt.

Bei der Erarbeitung dieser Szenarien hat der BTV viele Faktoren berücksichtigen müssen, davon sind einige nur schwer vorhersehbar. „Trotzdem haben wir versucht, auf die aktuelle Situation und mögliche Entwicklungen so gut wie möglich zu reagieren. Außerdem haben wir weitere Aspekte berücksichtigt und unseren Vereinen ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt “, erklärt BTV-Vizepräsident Nico Weschenfelder. „Auch wenn dieses Jahr alles anders ist, wollen wir das Beste daraus machen und hoffen, im Juni die Medenrunde starten zu können. Bis dahin muss auch weiterhin jeder seinen Teil dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Nur so können wir alle möglichst schnell wieder auf dem Tennisplatz stehen“, so Weschenfelder weiter.

Zu Nachjustierungen kann es vor allem dann noch kommen, wenn dies dem Schutz bestimmter Risikogruppen dient oder der überverbandliche Spielbetrieb dies erfordert.

Die endgültige Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form ein Spielbetrieb durchgeführt wird, hängt nicht nur davon ab, ob ein Szenario aus behördlicher Sicht überhaupt zulässig ist bzw. ob sich die damit verbundenen Auflagen in der Praxis umsetzen lassen. Eine entscheidende Rolle spielt immer die Frage, inwieweit ein Szenario auch aus gesundheitlicher Sicht verantwortbar ist.

Nähere Informationen zu Fristen und Rahmenbedingungen haben wir in unserem FAQ-Katalog „Corona Kompakt“ zusammengestellt.

BTV Info zur Corona Krise

  • Beitrag veröffentlicht:29. März 2020

Der Badische Tennisverband hat alle vom BTV ausgerichteten Turniere bis zum 07. Juni 2020 abgesagt! Dies gilt für die Bezirksmeisterschaften der Jugend, Aktiven und Altersklassen im Freien sogar über diesen Zeitraum hinaus! Am 09. April wird der BTV zudem über einen möglichen Rahmenspielplan der Medenrunde entscheiden, diese wird nicht vor dem 08. Juni 2020 beginnen.

Wintertraining der Jugend

  • Beitrag veröffentlicht:29. März 2020

Liebe Tenniskurskinder, liebe Eltern,

wir hoffen sehr, dass Sie alle wohlauf sind. Leider hat uns Corona auch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nach Andrés genauer Buchführung gibt es noch offene Stunden und manche Kinder haben auch mehr Stunden erhalten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würden wir die Stunden mit dem Sommertraining, sofern es stattfinden kann, verrechnen. Falls Sie sich eine andere Lösung wünschen oder andere Fragen haben, können sie sich gerne bei mir melden.

Mit sportlichen Grüßen,
Günther Giselbrecht 

Mitgliederinfo 1/2020

  • Beitrag veröffentlicht:28. März 2020

Liebe Mitglieder,

ich hoffe diese Frühjahrsinfo erreicht Euch und Eure Familien gesund und munter. Es sind extreme Umstände unter denen der Saisonauftakt des TC March in diesem Jahr stattfinden wird. Dennoch bin ich mir sicher, dass der Sport eine wichtige Komponente bei der Erholung des gesellschaftlichen Lebens spielen wird, sobald diese Krise es zulässt.

Wie Ihr wisst, hatte der Verein in den letzten Monaten einige Veränderungen zu verkraften. Allein der Rücktritt unserer bisherigen Kassenwartin Heidrun Muy stellt uns vor enorme Herausforderungen, da sie sehr viele Aufgaben im Verein übernommen hatte. Dennoch gibt es auch Licht am Ende des Tunnels. Mit Norbert Wallum haben wir einen Nachfolger gefunden, der sich auch gleich in die Arbeit gestürzt hat. Erste Gespräche mit einem externen Büro zur Übernahme der Buchhaltung, sowie der Administration der geringfügig Beschäftigten des Vereins, laufen. Es sieht an dieser Stelle sehr vielversprechend aus.

Weiter haben wir auch für den Posten des Platzwarts eine Lösung gefunden, nachdem Josef Wurnitsch mit Abschluss der letzten Saison aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls zurückgetreten ist. Michael Muy übergibt, zunächst komissarisch, die Aufgaben des Jugendwartes an Günther Giselbrecht und übernimmt stattdessen die technische Betreuung der Anlage. Mit Francisco haben wir einen weiteren neuen Minijobber, der bei der Platzpflege und der Technik Michael tatkräftig zur Seite stehen wird.

Für die Betreuung unseres Clubheimes hat sich Birgit von Samson bereit erklärt Verantwortung zu übernehmen. Auch bin ich sehr froh darüber, dass Elisabetha und Mohammad weiterhin unser Clubheim und die Grünanlage in Schuss halten werden.

Bei der Getränkeversorgung haben wir im letzten Jahr die Firma Coca Cola ins Boot geholt. Allerdings sind wir weder mit den Lieferbedingungen, noch mit den Preisen und schon gar nicht mit der Leergut-Situation zufrieden. Wir sind bereits in der Klärung, welche Alternativen zur Verfügung stehen.

Leider verzögert sich durch die aktuelle Situation so einiges. So müssen wir die Platzaufbereitung nach hinten schieben, bis die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden. Das Betreten der Anlage ist behördlich verboten. Darauf möchte ich ausdrücklich nochmals hinweisen. Sobald sich an dieser Situation etwas ändert, werden wir an dieser Stelle die Mitglieder informieren.

Allen Mitgliedern, die sich bereit erklärt haben Tätigkeiten und damit Verantwortung im Verein zu übernehmen, sei an dieser Stelle für das freiwillige Engagement schon einmal ganz herzlich gedankt. Ich bin mir sicher, wir haben ein schlagkräftiges Team für die bevorstehende Saison.

Wie Ihr seht, ist der Vorstand bereits aus dem Winterschlaf erwacht und bereitet aktiv die neue Saison vor, auf die wir uns schon sehr freuen. Leider muss unser geliebter Sport noch ein bisschen warten.

Ich wünsche Euch allen eine gute Zeit,
Olli.

Wichtige Information der Gemeinde

  • Beitrag veröffentlicht:20. März 2020

Erlass einer Allgemeinverfügung mit einem Betretungsverbot von öffentlichen Orten (Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, Parks, öff. Grünflächen)

hiermit informiere ich Sie darüber, dass die Gemeinde March heute die beigefügte Allgemeinverfügung erlassen hat. Sie ist ab sofort wirksam und gilt inhaltlich ab heute Nacht mit Beginn des 21.03.2020. Bitte verteilen Sie die Verfügung weiter, damit sie – hoffentlich – von allen eingehalten werden kann.

Das mit der Allgemeinverfügung heute ausgesprochene Betretungsverbot bedeutet erhebliche Einschränkungen für das öffentliche und private Leben. Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt im Freien (egal ob auf Straßen, Gehwegen, Parks oder Plätzen) nur noch unter wenigen Ausnahmen gestattet ist.

Neben dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen, dürfen sich außerhalb Ihrer Wohnung nur alleine oder zu zweit aufhalten. Eine größere Anzahl von Personen ist nur zulässig, wenn sie alle im gleichen Haushalt wohnen. In einem Mehrfamilienhaus ist der Haushalt die einzelne Wohnung, nicht das gesamte Haus.

Die Maßnahmen gelten ab Samstag, 21.03.2020, 0.00 Uhr, bis vorläufig Freitag, 03.04.2020, 24.00 Uhr.

Mir ist sehr bewusst, wie gravierend diese Einschränkungen für jede*n Einzelne*n von uns sind. Aktuell sind sie aber notwendig, damit Leben und Gesundheit von jedem Einzelnen bestmögliches geschützt werden kann. Bitte tragen Sie diese Maßnahmen in dieser schweren Zeit mit und halten Sie die Beschränkungen ein. Vielen Dank hierfür.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Mursa

Wichtig! – Platzaufbereitung ausgesetzt!

  • Beitrag veröffentlicht:20. März 2020

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation müssen wir leider die Platzaufbereitung in diesem Jahr verschieben. Gerade einen Verein mit unserer Altersstruktur trifft eine besondere gesellschaftliche Verantwortung, so dass wir uns zu diesem Schritt entschlossen haben.

Der Vorstand wird weiterhin versuchen unsere Anlage in einen spielbereiten Zustand zu versetzen, allerdings ohne Helfer-Gruppen und größeren Veranstaltungen, so dass wir zu einem späteren Zeitpunkt in die Saison starten können.

Mit weiteren Informationen werden wir Euch zeitnah auf dem Laufenden halten.
Bitte bleibt gesund,
Olli.