Leider haben wir schlechte Nachrichten zu überbringen: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am heutigen Montag ihre Corona-Maßnahmen nochmals genauer spezifiziert. Aus einer nachträglichen Anpassung des FAQ-Kataloges des Landes Baden-Württemberg (Untermenü „Was ist mit dem Sport und Sportkursen?“) geht hervor, dass aktuell lediglich zwei Personen PRO TENNISHALLE und nicht, wie ursprünglich kommuniziert, pro Tennisplatz anwesend sein dürfen.
Während über den kompletten Sommer hinweg ein einzelner Tennisplatz als eigene Sportstätte definiert war, hat die Landesregierung diese Definition nun – aus für uns unverständlichen Gründen – abgeändert. Inzwischen gilt die komplette Tennishalle als dieselbe Sportstätte, auf der insgesamt nur zwei Personen anwesend sein dürfen.
Wir haben die Landesregierung bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert und streben eine erneute Abänderung der Definition „Sportstätte“ an, sodass, wie gestern kommuniziert, zwei Personen pro Tennisplatz aktiv sein dürfen. Bis wir eine Antwort erhalten haben, gilt jedoch leider die Regelung: Pro Tennishalle maximal zwei Personen, es sei denn, alle Personen gehören demselben Haushalt an.
Da wir diese Entscheidung und vor allem die Vorgehensweise der Landesregierung sehr bedauern, meldet sich auch unser Präsident, Stefan Bitenc, erneut in einem Statement zu Wort, welches Sie dem Anhang entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Badischer Tennisverband